Informationen nach der Geburt

Standesamt

Beantragung der Geburtsurkunde beim Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Entbindungsklinik liegt.

  • Standesamt Ebersberg

Für telefonische Fragen stehen Ihnen die Standesbeamtinnen unter den Rufnummern

08092/8255-26 oder-27 oder -29 zur Verfügung. Per e-mail: standesamt@ebersberg.de

Beim Standesamt erhalten Sie nach der Geburt die Bescheinigungen für soziale Zwecke (Elterngeld etc.).

Folgende Unterlagen werden bei verheirateten Müttern zur Beurkundung im Geburtenregister benötigt:

  • Geburtsanzeige der Klinik/Geburtsbescheinigung der Hebamme bei Hausgeburt
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder einen beglaubigten Eheregisterausdruck oder eine Eheurkunde (bei ausländischen Eltern oder Eheschließung im   Ausland internationale Eheurkunde oder eine ausländische Eheurkunde mit Übersetzung im Inland)

 

Weitergewährung Mutterschaftsgeld

  • Geburtsurkunde an Krankenkasse schicken

Elternzeit

  • Schriftliche Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beginn
  • Beantragung von Lebensmonaten, nicht von Kalendermonaten!

Achtung!

Für Geburten ab 01.07.2015 beträgt die Anmeldefrist für die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes 13 Wochen!

 

Sonstiges:

  • Elterngeldantrag wegschicken
  • Kindergeldantrag wegschicken
  • Geburtsurkunde an den Arbeitgeber schicken
  • beim zuständigen Finanzamt: Zuordnung Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklasse

 

Ab 01.09.2018 löste das Bayerische Familiengeld das bisherige Bayerische Landeserziehungsgeld und Bayerische Betreuungsgeld ab.

Bayerische Familiengeld

  • 250,-- Euro monatlich vom 13. LM bis 36. LM des Kindes
  • ab 3. Kind 300,-- Euro monatlich
  • unabhängig vom Einkommen
  • unabhängig von der Betreuungsform
  • Antrag auf Elterngeld ist zugleich Antrag auf Familiengeld
  • weitere Informationen unter: www.zbfs.bayern.de

Tagesmutter/Kindertagespflege

  • Landratsamt Ebersberg, Kreisjugendamt
  • Kindertagesbetreuung, Rubrik Platzsuche

Informationen zur Kinderbetreuung im Landkreis Ebersberg

Wir sind Ansprechpartner bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes. Themen für die Beratung können z.B. sein: veränderte Lebenssituation, Informationen zu Familienplanung / Empfängnisverhütung, Fragen zu Familienleistungen, Konflikte in der Partnerschaft oder auch Umgang mit Alkohol und Nikotin während der Schwangerschaft und Stillzeit.