Finanzielle Leistungen
Kinder bringen Freude, kosten aber auch Geld! Unsere Übersicht informiert Sie über die bestehenden finanziellen Leistungen und die Möglichkeit der Antragstellung.
Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt im Landratsamt Ebersberg unterstützt Sie im Rahmen der Beratung auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf familienfördernde Leistungen wie z.B. Elterngeld, Elterngeld plus oder Kindergeld und gibt hierzu auch grundsätzliche Informationen (Art. 6 BaySchwBerG). Gerne geben wir Ihnen im Beratungsgespräch eine Einschätzung mit den von Ihnen aktuell geäußerten Angaben.
Die rechtliche Würdigung Ihres konkreten Einzelfalles ist uns aber durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ausdrücklich untersagt. Dies obliegt ausschließlich Rechtsanwälten, Notaren und Betriebsvertretungen. Eine Rechtsverbindlichkeit lässt sich aus unseren Antworten deshalb in keinem Fall herleiten.
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