Informationen vor der Geburt

Während der Schwangerschaft

 

Arbeitgeber

  • Informationen an Vorgesetzte/Personalbereich über Schwangerschaft und voraussichtlichen Geburtstermin (Beachtung des Mutterschaftsgesetzes)
  • Bei Schwierigkeiten, insbesondere bei der Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen, können Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden

Hebamme für Geburtsvorbereitung/Nachsorge

Geburtsklinik

  • Informationsabend besuchen
  • Klinik in Ebersberg, Pfarrer Guggetzerstraße 3
  • Infoabend: jeden 3. Donnerstag im Monat, im Speisesaal der Klinik
  • Telefonische Terminvereinbarungen ab der 30. Schwangerschaftswoche möglich, Tel. 08092/822507.
  • Überweisungsschein erforderlich!

Krankenkasse

  • Versicherungsschutz für Mutter und Kind klären

Rentenversicherung

  • Zuordnung der Kindererziehungszeiten klären

Mutterschaftsgeld

  • bei der Krankenkasse beantragen (frühestens 7 Wochen vor der Geburt Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen lassen)
  • Bezugsdauer 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
  • bei Berufstätigkeit besteht der Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss

evtl. einmaliges Mutterschaftsgeld

  • Antrag beim Bundesversicherungsamt
  • Bei geringfügiger Beschäftigung und privater bzw. Familienversicherung.
  • www.bundesversicherungsamt.de

Basiselterngeld/ElterngeldPlus

  • zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • der Antrag kann bereits während der Schwangerschaft soweit wie möglich vorbereitet werden; die Beantragung erfolgt erst nach Geburt
  • das Elterngeld ist eine prozentuale Einkommensersatzleistung nach der Geburt des Kindes und orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens vor der Geburt
  • den Antrag können Sie unter www.familienportal.de ausdrucken oder auf www.zbfs.bayern.de   auch online stellen

Elternzeit

  • die Anmeldung erfolgt 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit und muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden; es werden immer Lebensmonate beantragt, keine Kalendermonate!
  • wenn Partnermonate ab Geburt des Kindes genommen werden, muss die Elternzeit bereits vor der Geburt beantragt werden!
  • die Mitteilung ist für zwei Jahre bindend

Für Geburten ab dem 01.07.2015 gilt:

Die Anmeldefrist für die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes 13 Wochen! Es können in diesen Zeitraum anstatt wie bisher 12 insgesamt 24 Monate übertragen werden. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Nach dem dritten Geburtstag kann der dritte Zeitabschnitt aus betrieblichen Gründen allerdings abgelehnt werden.

Kindergeld

  • Beantragung bei der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur
  • A-K Familienkasse Deggendorf, Hindenburgstr. 32, 94469 Deggendorf
  • L-Z Familienkasse Passau, Nikolastraße 6, 94032 Passau     
  • der Antrag kann bereits während der Schwangerschaft soweit wie möglich vorbereitet werden; die Beantragung erfolgt erst nach der Geburt
  • den Antrag können Sie unter www.arbeitsagentur.de oder auf www.familienportal.de ausdrucken
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei ihrer Dienststelle
  • für den Antrag wird die Steuer-ID des Kindes benötigt (wird postalisch nach der Geburt zugeschickt)

Sonstiges

  • Vorsorgeuntersuchungen bei Frauenärzten/Hebammen wahrnehmen
  • Anmeldung Geburtsvorbereitungskurs/Schwangerschaftsgymnastik
  • Suche nach Kinderarzt, Nachsorgehebamme
  • Klinikkoffer packen und Vorbereitung für die erste Zeit zu Hause treffen