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Ansprechpartner Ersterteilung Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt EU

Sollten Sie bereits in Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder eines Daueraufenthalt-EU sein und müssen Ihren Aufenthaltstitel auf Ihren neuen Reisepass übertragen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Ausländerrechts für Drittstaatsangehörige.

Die Niederlassungserlaubnis begründet ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.

Dementsprechend hoch sind auch die Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Neben dem gesicherten Lebensunterhalt und ausreichendem Wohnraum, setzt die Erteilung auch einen (in der Regel) fünfjährigen Besitz der Aufenthaltserlaubnis, sowie im Wesentlichen Straffreiheit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet voraus.

Wenngleich die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in der Regel u.a. den fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraussetzt, sieht das Aufenthaltsgesetz auch Ausnahmefälle vor. Beispielsweise für 

  • ausländische Ehegatten von Deutschen (im Regelfall nach 3 Jahren)
  • Ausländer, die eine inländische Berufsausbildung oder ein inländisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben (nach zwei Jahren)
  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (nach 4 Jahren)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU (nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung, bei Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bereits nach 21 Monaten)
  • Besonders hochqualifizierten Personen kann in besonderen Fällen gleich als erster Titel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden (z.B. Wissenschaftlern mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Spezialisten).

Neben den erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis müssen auch die übrigen, je nach Fallkonstellation verschiedenen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab.

Für Fragen zur Ersterteilung der Niederlassungserlaubnis, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die hier aufgeführten Sachbearbeiter.

Einen Brief mit den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach Terminvereinbarung.

113 €

Herr Lepperhoff Sachbearbeiter
08092 823 699
08092 823 222
E.63
 
Landratsamt Ebersberg
Ausländerwesen, Personenstandswesen -

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 222 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.