Schwanger in Ebersberg Schwanger in Ebersberg

Ansprechpartner Einbürgerung

Aktuelle Informationen:Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft treten.
Die wesentlichsten Änderungen sind die verkürzte Aufenthaltszeit (von acht auf fünf Jahre) und die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit.

Ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, können Sie sofort unverbindlich, schnell und anonym online im BayernPortal beim 'Quick-Check' herausfinden (siehe unten). Der Quick-Check dauert nur etwa fünf Minuten. Ihre Daten werden nicht gespeichert oder analysiert.

Bitte beachten Sie:
Der positive Quick-Check ersetzt nicht den formalen Antrag auf Einbürgerung und erhöht auch nicht die Chancen, eingebürgert zu werden. 

Wir bitten um Verständnis, dass bei Antragstellungen aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens aktuell mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden muss.

Das Landratsamt Ebersberg bietet ab sofort einen Online-Service für Einbürgerungsverfahren:

I. Quick-Check

Voraussetzungen für Einbürgerung online prüfen

II. Online-Antrag

Wichtiger Hinweis für Sie!

Bitte beachten Sie, dass der Quick-Check keine finale Prüfung beinhaltet, sondern diese im Einbürgerungsverfahren erfolgt, mit dem Vorbehalt, dass aufgrund Sach- oder Rechtslage die einbürgerungsbegründenden Tatbestände sich nicht geändert haben.

Wir empfehlen Ihnen, zuerst den Quick-Check durchzuführen, um erkennen zu können, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen für eine erfolgreiche Einbürgerung.

Die Einbürgerungsgebühr beträgt pro Person derzeit 255 €. Die Gebühr ist vor der Aushändigung der Urkunde einzuzahlen.

Eine Gebühr fällt auch dann an, wenn der Antrag mangels Erfolg zurückgenommen, eingestellt oder abgelehnt wird.

Zuständigkeiten
Herr Müller Sachbearbeiter
08092 823 572
08092 823 222
E.64
 
Frau Gros Sachbearbeiterin
08092 823 232
08092 823 222
E.64
 
Frau Hindl Sachbearbeiterin
08092 823 721
08092 823 222
E.52
 
Frau Schäfer Sachbearbeiterin
08092 823 574
08092 823 222
E.52
 
Frau Schröter Sachbearbeiterin
08092 823 242
08092 823 222
E.58
 
Landratsamt Ebersberg

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden

Öffnungszeiten

Telefonisch erreichbar Mo.-Mi. von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Donnerstags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr