Wasserrechtliche Genehmigungspflichten bei Bauvorhaben - auf einen Blick!
Bei der Realisierung von Bauvorhaben gilt es eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu beachten, die außerhalb des Baurechts gelten.
Einen bedeutsamen Platz nimmt hier das Wasserrecht ein, aus dem sich eine Reihe von Genehmigungspflichten für den Bauherrn ergeben kann; siehe "Informationsblatt für Bauvorhaben in wasserwirtschaftlich bedeutsamen Bereichen".
Betroffen können u.a. die Bereiche Lage im Wasserschutzgebiet, Lage im Überschwemmungsgebiet, Lage im 60-Meter-Bereich eines Gewässers, Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Frage nach einer gegebenenfalls notwendigen Bauwasserhaltung und einem damit möglicherweise einhergehenden Grundwasseraufstau während der Bauphase sowie im Bauendzustand sein.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 184 | 08092 823 9184 | U.13 | margit.baumann@lra-ebe.de | |
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08092 823 486 | 08092 823 9486 | U.13 | ewald.kroiss@lra-ebe.de | |
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08092 823 482 | 08092 823 9482 | U.47 | georg.seemueller@lra-ebe.de | |
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08092 823 182 | 08092 823 9182 | U.47 | ralf.feuchtenberger@lra-ebe.de | |
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