Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat

Ausländische Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden. Sollten Sie dennoch eine Umschreibung wünschen, finden Sie die nötigen Unterlagen hier.

Hinweis:

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Umtausch erforderlich wird, wenn Ihr Führerschein demnächst seine Gültigkeit verliert oder bereits verloren hat!
Folgende Staaten gehören der Europäischen Union (EU) an:

 

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)
- Belgien - Malta
- Bulgarien - Niederlande
- Dänemark - Österreich
- Deutschland - Polen
- Estland - Portugal
- Finnland - Rumänien
- Frankreich - Schweden
- Griechenland - Slowakei
- Irland - Slowenien
- Italien - Spanien
- Lettland - Tschechien
- Litauen - Ungarn
- Luxemburg - Zypern



Folgende Staaten gehören dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an:

Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Island
Lichtenstein
Norwergen


(Stand vom 01.01.2007)

  • Antrag über Ihre Hauptwohnsitzgemeinde
  • biometrisches Lichtbild  (35 x 45 mm)
  • Ihr Führerschein im Original
  • gültiger Personalausweis bzw. Pass


Bei gleichzeitiger Verlängerung beachten Sie bitte die Informationen bei Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen.

Persönliche Vorsprache:

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Bitte sprechen Sie zur Beantragung persönlich bei uns vor.

Dauer

  • ca. 4 Wochen

  • 36,30 Euro

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: 08092 823 500
Fax: 08092 823 339
Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr