Sachgebiet 22: Sozialhilfeverwaltung, Asyl
Die Sozialhilfeverwaltung des Landkreises Ebersberg nimmt unter anderem
Aufgaben nach dem SGB XII als örtlicher Träger der Sozialhilfe wahr. Neben der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes der nicht erwerbsfähigen Personen oder Personen über 65 Jahre wird vor allem Hilfe in besonderen Lebenslagen für Menschen in besonderen Lebenssituationen erbracht.
Für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren werden Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter Landkreis Ebersberg nach dem SGB II („Hartz IV“) erbracht.
Den Jobcenter in Ebersberg erreichen Sie unter der Adresse http://www.jobcenter-ge.de/.
Die Anträge auf Sozialhilfeleistungen werden von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes ausgegeben und entgegengenommen.
Bei Bedarf erhalten Hilfeempfänger eine vertrauliche Sozialberatung durch den Zentralen Sozialdienst.
Der Fachbereich für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -- Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ersetzt die frühere Heimaufsicht.
Nähere Informationen finden Sie durch Klick auf die oben genannten jeweiligen Fachbereiche.
Zur Vorsprache bitten wir grundsätzlich um vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 165 | 08092 823 9165 | 1.14 | andreas.skaletz@lra-ebe.de | |
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08092 823 138 | 08092 823 9138 | 1.19 | sebastian.sterr@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
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