Unterhaltung von Gewässern
Die Unterhaltung der Gewässer obliegt
- an Gewässern erster Ordnung (gibt es im Landkreis Ebersberg nicht) dem Freistaat Bayern,
- an Gewässern zweiter Ordnung dem Freistaat Bayern (Wahrnehmung durch die Wasserwirtschaftsämter),
- an Gewässern dritter Ordnung den Gemeinden, soweit nicht Wasser- und Bodenverbände die Aufgabe wahrnehmen.
Die Unterhaltung der Gewässer ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die die Pflege und Entwicklung der Gewässer umfasst; insbesondere umfasst sie die Verpflichtung
- zur Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- zur Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie zur Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- zur Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- zur Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
Dabei ist darauf zu achten, dass eine nachteilige Veränderung des ökologischen und chemischen Gewässerzustandes vermieden wird und Belangen des Naturhaushalts Rechnung getragen wird.
Werden Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Sinne durchgeführt, sind sie in aller Regel genehmigungsfrei.
Wird jedoch „Unterhaltung“ abweichend hiervon durchgeführt, werden also z. B. Ufer verbreitert, die Grabensohle eingetieft, der Gewässerlauf verändert, naturnahe Strukturen zerstört, der Hochwasserabfluss erhöht oder das Gewässerbett komplett ausgeräumt, so liegt stets ein Gewässerausbau vor, der planfeststellungs- oder plangenehmigungspflichtig ist.
Wird der Ausbau ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- € geahndet werden kann.
Ansprechpartner
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08092 823 219 | 08092 823 9219 | U.15 | anke.herrschmann@lra-ebe.de | |
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08092 823 183 | 08092 823 9183 | U.25 | Franz.Neudecker@lra-ebe.de | |
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