Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine)
Es werden grundsätzlich drei Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:
- Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden. Die Möglichkeit der freiwilligen Umschreibung besteht.
- Fahrerlaubnisse aus so genannten „Listenstaaten“ müssen umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt unter erleichterten Bedingungen bei keiner oder nur teilweiser Prüfungspflicht.
- Fahrerlaubnisse aus allen übrigen Staaten (Drittstaaten) unterliegen grundsätzlich der Prüfungspflicht, d.h. es muss erneut die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Eine Fahrausbildung entfällt jedoch auch hier.
Landratsamt Ebersberg
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