Wiederinbetriebnahme

Wiederinbetriebnahme eines außer Betrieb gesetzten  Fahrzeugs auf den bisherigen Fahrzeughalter. Das bisherige Kennzeichen kann beibehalten werden, wenn es bei Außerbetriebsetzung zum Zwecke der Wiederzulassung reserviert worden ist (sog. Verbleibskennzeichen).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung 
  • Nachweis über (noch) gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschild(er) -wenn noch vorhanden- und diese auf den Halter als Verbleibskennzeichen reserviert worden sind 
  •  elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepasss des Halters mit Meldebestätigung (Wiederzulassungen können seit dem 01.03.2007 nur noch durchgeführt werden, wenn der Halter in unserem Zulassungsbezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet ist) 
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
  •  ggfs. schriftliche Vollmacht für den Beauftragten
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Hinweis: Wenn Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes sind, muss dieser zwecks Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II ebenfalls vorgelegt werden.
Ändern sich neben der Anschrift noch andere relevante Daten (z. B. der Name wegen Eheschließung), so ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II zur sofortigen Berichtigung ebenfalls empfehlenswert. 

  • 23,90 € bis 53,20 Euro je nach Verwaltungsaufwand

Ansprechpartner

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Staudinger, Maria
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Zimmer: Kfz-Zulassung
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