Parkerleichterungen
Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum können erteilt werden für:
- Handwerker, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen, pro Parkausweis 75 €
- im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen, pro Parkausweis 45 €
- Handelsvertreter, pro Parkausweis 75 €
- Antrag
- Handwerkskarte (bei Parkausweis für Handwerker)
- Zulassungsbescheinigung Teil I der beantragten Fahrzeuge
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
08092 823 196 | 08092 823 9196 | U.44 | inge.haringer@lra-ebe.de | |
|
|||||
|
08092 823 645 | 08092 823 9645 | U.42 | angelika.huber@lra-ebe.de | |
|
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Copyrightinformationen
Adobe Stock