Verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen (Baustellen)
Die Verkehrsregelung auf den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen liegt beim Landratsamt.
Anträge zur Verkehrssicherheit, z.B. Überholverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ampeln usw. sind formlos schriftlich oder telefonisch zu stellen.
Für Baumaßnahmen verwenden Sie bitte das unten stehende Formular.
Die Straßenverkehrsbehörde ist mindestens zwei Wochen vor der Durchführung der Maßnahme zu verständigen.
Die vorherige Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde hat vier Wochen vorher zu erfolgen:
- bei Arbeitsstellen von mehr als drei Monaten Dauer,
- bei Arbeitsstellen, die die Fahrbahn verkehrsbeeinträchtigend einengen und auf Vorfahrtsstraßen,
- bei Arbeitsstellen, bei denen der gesamte Verkehr oder auch nur ein Teil des Verkehrs umgeleitet werden muss.
- Antrag
- Lageplan oder Verkehrszeichenplan
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands innerhalb eines Gebührenrahmens festgesetzt wird.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 189 | 08092 823 9189 | U.44 | jennifer.amin-amer@lra-ebe.de | |
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08092 823 645 | 08092 823 9645 | U.42 | angelika.huber@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.