Störfallverordnung

Die Störfallverordnung, welche auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen wurde, ist für Anlagen bzw. Betriebsbereiche anwendbar, in denen gefährliche Stoffe in großen Mengen vorhanden sein können. Hierzu müssen für bestimmte Stoffgruppen bestimmte Mengenschwellen überschritten werden. Werden diese Schwellen überschritten, muss der Anlagenbetreiber in der Regel ein Sicherheitskonzept erstellen und dem Landratsamt Ebersberg vorlegen. Dieses wird unter Einbeziehung der Sicherheits-, Umwelt- und Gewerbeaufsichtsbehörden überprüft und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Auflagen versehen. In manchen gesetzlich vorgegebenen Fällen muss der Anlagenbetreiber auch einen Sicherheitsbericht erstellen, diesen regelmäßig aktualisieren und die Öffentlichkeit mindestens alle 5 Jahre über Sicherheitsrisiken und -maßnahmen informieren. Bei allen der Störfallverordnung unterliegenden Anlagen werden regelmäßig behördliche Inspektionen durchgeführt. Derzeit (Stand: 01.02.2023) unterliegen im Landkreis Ebersberg 3 Betriebsbereiche dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Knoll, Jan-Lukas
08092 823 186 08092 823 9186 U 19
Kontakt
Zimmer: U 19
Telefon: 08092 823 186
Fax: 08092 823 9186
Anschrift
85560 Ebersberg
Neudecker, Franz
08092 823 183 08092 823 9183 U.25
Kontakt
Zimmer: U.25
Telefon: 08092 823 183
Fax: 08092 823 9183
Anschrift
85560 Ebersberg
Will, Martina
08092 823 370 08092 823 9370 U.25
Kontakt
Zimmer: U.25
Telefon: 08092 823 370
Fax: 08092 823 9370
Anschrift
85560 Ebersberg

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg