Förderrichtlinie zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Mit ihrem Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung die Einrichtung eines Bundesprogramms Biologische Vielfalt zur Unterstützung der Umsetzung der Nationalen Strategie für die biologische Vielfalt vereinbart.
Im Haushalt des Bundesumweltministeriums sind dafür im Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt. Entscheidend ist, dass das Förderprogramm nicht befristet ist. Die Fortschreibung des Bundesprogramms ist mit einem Volumen von 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Bewilligungsbehörde für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Das Programm, die Förderrichtlinien und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter dem untenstehenden Link:
Im Haushalt des Bundesumweltministeriums sind dafür im Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt. Entscheidend ist, dass das Förderprogramm nicht befristet ist. Die Fortschreibung des Bundesprogramms ist mit einem Volumen von 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Bewilligungsbehörde für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Das Programm, die Förderrichtlinien und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter dem untenstehenden Link:
Landratsamt Ebersberg
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