Taxi- und Mietwagen
Bei uns erhalten Sie Taxi- und Mietwagengenehmigungen sowie Genehmigungen für Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Pkw, nach den §§ 1, 2, 46 bis 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Auskünfte rund um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein, Taxischein) erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
Voraussetzung für die Erteilung der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Personenbeförderungsunternehmens nachweist. Detailliertere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen finden Sie in einem Merkblatt von der Industrie- und Handelskammer
Ausgefülltes Antragsformblatt mit den beizufügenden Unterlagen.
Beizufügende Unterlagen siehe Nr. 5 des Antragsformblattes.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 294 | 08092 823 9294 | U.40 | Andrea.Hofmann@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.