Sportlerehrung

Der Landkreis Ebersberg zeichnet alljährlich seine Sportler, Sportlerinnen und Mannschaften, die herausragende sportliche Leistungen für den Landkreis erbrachten, im Rahmen der Sportlerehrung aus. Diese findet in der Regel im Februar/März des Folgejahres statt.  

Die besondere Leistung können dem Landratsamt bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres gemeldet werden. Die Formulare hierzu finden Sie weiter unten. Bitte fügen Sie bei der Einreichung entsprechende Nachweise in Form von Wettkampflisten, Ergebnislisten, Ausschreibungen, Tabellen, Zeitungsausschnitte usw. bei.

Laut Ehrenordnung werden Einzelsportler und Mannschaften ausgezeichnet, die für einen anerkannten Verein starten, dessen Sitz im Landkreis Ebersberg liegt oder die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Ebersberg haben. Die Regelung über die Leistungen und Titel, die geehrt werden können, sind der Ehrenordnung zu entnehmen.

Der Bayer. Landessportverband – Kreis 17 Ebersberg prüft die eingehenden Meldungen auf Übereinstimmung mit der Ehrenordnung und moderiert die Veranstaltung. Den Kontakt zum Bayer. Landessportverband – Kreis 17 Ebersberg finden Sie im Anhang.

Der Landkreis Ebersberg zeichnet alljährlich seine Sportler, Sportlerinnen und Mannschaften, die herausragende sportliche Leistungen für den Landkreis erbrachten, im Rahmen der Sportlerehrung aus. Diese findet in der Regel im Februar/März statt.  

Die besondere Leistung können dem Landratsamt bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres gemeldet werden. Die Formulare hierzu finden Sie im Anhang.

Laut Ehrenordnung werden Einzelsportler und Mannschaften ausgezeichnet, die für einen anerkannten Verein starten, dessen Sitz im Landkreis Ebersberg liegt oder die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Ebersberg haben. Die Regelung über die Leistungen und Titel, die geehrt werden können, sind der Ehrenordnung zu entnehmen.

Der Bayer. Landessportverband – Kreis 17 Ebersberg prüft die eingehenden Meldungen auf Übereinstimmung mit der Ehrenordnung und moderiert die Veranstaltung. Den Kontakt zum Bayer. Landessportverband – Kreis 17 Ebersberg finden Sie im Anhang.

Um prüfen zu können, ob Einzelsportler bzw. Mannschaften herausragende sportliche Leistungen für den Landkreis erbracht haben sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Antrag in Form eines vollständig ausgefüllten Meldebogens für Einzelsportler bzw. Mannschaften
  • Nachweise über erbrachte Leistungen z. B. Urkunden, Ranglisten, Zeitungsartikel etc.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Ruth, Diana
08092 823-499 1.45
Kontakt
Zimmer: 1.45
Telefon: 08092 823-499
Anschrift
85560 Ebersberg

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: 08092 823 147
Fax: 08092 823 444
Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung