Satzungsrecht der Gemeinden

Beratung der Kommunen bei allen Fragen zum Erlass gemeindlicher Satzungen und Verordnungen. Die Gemeinden legen Entwürfe zur Prüfung vor.
Für Gemeinden kostenfreie Beratung;
Widerspruchsverfahren sind kostenpflichtig
jeweilieges Fachgesetz sowie Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz

Ansprechpartner

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Maier, Elisabeth
08092 823 155 08092 823 9155 U.93
Kontakt
Zimmer: U.93
Telefon: 08092 823 155
Fax: 08092 823 9155
Anschrift
85560 Ebersberg

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
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Montag – Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Donnerstag nach 16.00 Uhr und Freitagvormittag sind wir ausschließlich nach Terminvereinbarung erreichbar.