Meldepflicht in Gemeinschaftseinrichtungen

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt im §34 die Meldepflicht für auftretende Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, sowie die damit verbundenen gesundheitlichen Anforderungen.

Die Einrichtungsleitung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und personenbezogene Angaben zu machen.
Sobald Verdacht oder Erkrankung einer meldepflichtigen Infektionskrankheit besteht:

o   Bei einem betreuten Kind

o   Bei Personal

Ihre Meldungen sind sehr wichtig, damit das Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um eine Weiterverbreitung der aufgeführten Infektionserkrankungen vorzubeugen. Bitte verwenden Sie hierfür das Meldeformular in „weiteren Informationen“

 Vielen Dank

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Böttcher, Christine
08092 823 377 08092 823 9377 E.96
Kontakt
Zimmer: E.96
Telefon: 08092 823 377
Fax: 08092 823 9377
Anschrift
85560 Ebersberg
Settmacher, Franziska
08092 823 527 08092 823 9527 E.96
Kontakt
Zimmer: E.96
Telefon: 08092 823 527
Fax: 08092 823 9527
Anschrift
85560 Ebersberg

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
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Telefon: 08092 823 383
Fax: 8092 823 390
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13.00 - 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung