Meldepflicht in Gemeinschaftseinrichtungen
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt im §34 die Meldepflicht für auftretende Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen, sowie die damit verbundenen gesundheitlichen Anforderungen.
Die Einrichtungsleitung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und personenbezogene Angaben zu machen.
Sobald Verdacht oder Erkrankung einer meldepflichtigen Infektionskrankheit besteht:
o Bei einem betreuten Kind
o Bei Personal
Ihre Meldungen sind sehr wichtig, damit das Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um eine Weiterverbreitung der aufgeführten Infektionserkrankungen vorzubeugen. Bitte verwenden Sie hierfür das Meldeformular in „weiteren Informationen“
Vielen Dank
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 377 | 08092 823 9377 | E.96 | christine.boettcher@lra-ebe.de | |
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08092 823 527 | 08092 823 9527 | E.96 | franziska.settmacher@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13.00 - 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung