Hilfe zur Abdeckung von Bestattungskosten
Der Träger der Sozialhilfe, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe geleistet hat, übernimmt die erforderlichen Bestattungskosten, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Als anspruchsberechtigte Personen kommen insbesondere in Betracht:
die Erben, vertraglich Verpflichtete oder Unterhaltsverpflichtete des Verstorbenen bzw. - soweit vorstehende Verpflichtete nicht vorhanden sind - auch Personen, die nach der Bestattungsverordnung zur Besorgung der Bestattung verpflichtet sind.
Als Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller Gebühren übernommen.
Überführungskosten werden getragen, wenn die Besonderheit des Einzelfalles dies rechtfertigt.
Für die Kostenübernahme ist ein Antrag zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb einer angemessenen Frist (i. d. R. zwei Monate ab dem Tag der Bestattung) beim Träger der Sozialhilfe zu stellen.
Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Im Falle der Leistung werden alle erforderlichen Kosten für eine einfache und würde Bestattung übernommen. Kosten der Bestattung sind Kosten für Handlungen bis zum Ende des Bestattungsvorgangs, die unmittelbar der Bestattung dienen bzw. mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sind
Sie können die Übernahme der Bestattungskosten Ihres Angehörigen beantragen, wenn
- Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten zu tragen,
- der Nachlass nicht ausreicht,
- Sie zu wenig Einkommen und Vermögen haben.
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- Sterbeurkunde
- Testament
- Erbschein und Aufstellung über den Nachlass des Verstorbenen mit Nachweisen
- Kontoauszüge der letzten der Monate des/der Verstorbenen
- ggf. Erbschaftsausschlagungserklärung
- Bestattungsauftrag und Bestattungsrechnungen sowie Gebührenbescheid für Friedhofsbenutzung
- Nachweise über Einkommen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über Ihr Vermögen (z. B. Sparbuch, Bausparverträge, Rückkaufwert kapitalbildende Versicherung, Kfz, etc.)
Ansprechpartner
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08092 823 138 | 08092 823 9138 | 1.19 | sebastian.sterr@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Wir bitten Sie außerdem um telefonische Terminvereinbarung.