Probezeit

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit (nach § 2a StVG) sind Fahrerlaubnisse der Klasse AM, L und T.

Bei einer Erweiterung der Klassen AM, L und T auf eine andere Klasse wird die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe erteilt und die zweijährige Probezeit beginnt ab der Erteilung der neuen Klasse.

Ansprechpartner

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Widmann, Martina
08092 823 338 08092 823 9338 Führerscheinstelle
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Zimmer: Führerscheinstelle
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Fax: 08092 823 9338
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Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg
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