Probezeit
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit (nach § 2a StVG) sind Fahrerlaubnisse der Klasse AM, L und T.
Bei einer Erweiterung der Klassen AM, L und T auf eine andere Klasse wird die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe erteilt und die zweijährige Probezeit beginnt ab der Erteilung der neuen Klasse.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 338 | 08092 823 9338 | Führerscheinstelle | Martina.Widmann@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
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