Entsorgung pflanzlicher Abfälle (inkl. Daxenverbrennung)

Pflanzliche Abfälle sind vorrangig einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Hier kommen neben einer Kompostierung im eigenen Garten oder in einer der zahlreichen Kompostieranlagen im Landkreis auch die Vergärung in einer Biogasanlage o. ä., die Einarbeitung in landwirtschaftliche Flächen oder die Verarbeitung holziger Abfälle zu Hackschnitzeln in Betracht. Der Landkreis Ebersberg und die Gemeinden bieten inzwischen eine Vielzahl von Entsorgungsmöglichkeiten (Grüngutcontainer auf den Wertstoffhöfen, 2x jährliche Gartenabfallsammlung) an, die für alle Bürger in einer zumutbaren Entfernung liegen und größtenteils kostenlos sind. Gerne berät Sie dazu die Abfallberatung in den einzelnen Gemeinden oder die der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Ebersberg unter Tel.: 08092/823-244. Weitere Infos hier.

Bitte beachten Sie, dass eine Verrottung durch Liegenlassen,  Einarbeiten und ähnliche Verfahren nur auf den Flächen gestattet ist, auf denen die pflanzlichen Abfälle auch angefallen sind. Keinesfalls dürfen z. B. nicht mehr verwendbare Heu- oder Siloballen irgendwo endgelagert werden, ohne dass eine fachgerechte, landwirtschaftliche Verwertung in absehbarer Zeit stattfindet oder Gartenabfälle einfach im Wald abgekippt werden. 
 
Entgegen der immer noch herrschenden Meinung, „wild“ abgelagerte pflanzliche Abfälle hätten keine Auswirkung auf Natur und Umwelt, können diese verantwortlich sein für

  • die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten (z. B. Feuerbrand),
  • die Eutrophierung (Nährstoffeintrag) von Gewässern, insb. dem Grundwasser, und von Natur aus nährstoffarmen Böden wie z. B. dem Waldboden und
  • die Verbreitung sog. Neophyten. Dies sind durch den Menschen eingeschleppte, nicht natürlicherweise vorkommende Pflanzenarten, die das vorhandene Ökosystem nachhaltig verändern und dadurch eine Gefahr für die Arten- und Lebensraumvielfalt darstellen können. Bekannte Arten wie das indische Springkraut oder der japanische Knöterich verdrängen einheimische Pflanzenarten durch Überwuchern. Andere Arten wie Ambrosia und Herkulesstaude verursachen beim Menschen Allergien oder Hautverbrennungen. Die ungewollte Verbreitung „exotischer“ Pflanzenarten führt auch in der Landwirtschaft zu Ertragseinbußen.

Eine anderweitige Entsorgung wie z.B. die Beseitigung durch Verbrennen ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheits- oder Käferbefall) zulässig und nur unter Einhaltung der in der "Bayer. Pflanzenabfall-Verordnung" genannten Bedingungen. Für die Beseitigung durch Verbrennung ist vorab immer die Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg, Staatliches Abfallrecht, einzuholen. 

Erfolgt eine Entsorgung (Lagerung, Ablagerung, Verbrennung, Behandlung) pflanzlicher Abfälle entgegen den geltenden Vorschriften, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Ansprechpartner

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Hartl, Martin
08092 823 481 08092 823 9481 U.17
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Telefon: 08092 823 481
Fax: 08092 823 9481
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Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

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