Würdigung von Haushalten der Gemeinden und Zweckverbände
Würdigung bzw. Genehmigung der jeweiligen kommunalen Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltssatzungen. Die Kommunen legen ihren jeweiliegen Haushalt- bzw. Nachtragshaushalt zur Prüfung vor.
Für Kommunen kostenfreie Beratung
Gemeindeordnung; Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit; Kommunalhaushaltsverordnung - KommHV
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08092 823 155 | 08092 823 9155 | U.93 | Elisabeth.Maier@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
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