Ersatz für vollgeschriebenen oder unbrauchbar gewordenen Fahrzeugbrief
Ist ein Fahrzeugbrief z.B. wegen mehrerer technischer Änderungen vollgeschrieben oder unbrauchbar geworden (z. B. zerrissen) kann die Zulassungsbehörde als Ersatz einen sog. Folgebrief ausstellen.
- bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- 25,30 Euro
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
Copyrightinformationen
Adobe Stock