Saisonkennzeichen
Seit dem 01.03.1997 besteht die Möglichkeit, für ein Fahrzeug, das nicht das ganze Jahr über im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird, ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Sie können selbst entscheiden für welchen Zeitraum - mindestens zwei und höchstens elf Monate - das Saisonkennzeichen gelten soll. Beginn des Gültigkeitszeitraumes ist immer der erste, das Ende der letzte Tag des angegebenen Monats.
Das Saisonkennzeichen erspart Ihnen die ansonsten erforderliche jährliche Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs und die damit in Verbindung stehenden Kosten.
Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Kfz auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb genommen oder abgestellt werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- Kennzeichenschild(er)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen (7-stellige Codenummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
- schriftliche Vollmacht für Beauftragten
31,20 € bis 53,20 € je nach Verwaltungsaufwand
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 348 | 08092 823 9348 | KFZ Zulassung | soeren.aichhorn@lra-ebe.de | |
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08092 823 343 | 08092 823 9343 | Kfz-Zulassung | ramona.boehm@lra-ebe.de | |
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08092 823 556 | 08092 823 9556 | Kfz-Zulassung | marco.colapietro@lra-ebe.de | |
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08092 823 534 | 08092 823 9534 | KFZ-Zulassung | stefan.heeb@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr