Bodenrichtwerte
Für jedes Gemeindegebiet werden normalerweise jedes zweite Jahr aufgrund der vorhandenen Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den bebaubaren Boden ermittelt. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Für steuerliche Zwecke (Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind die Richtwerte maßgebend, die für den vom Finanzamt vorgegebenen Hauptfeststellungszeitpunkt festgestellt wurden. Für den Feststellungszeitpunkt bis 31.12.2006 ist der Bodenrichtwert zum 31.12.1995 maßgeblich. Ab Feststellungszeitpunkt 01.01.2007 wird der aktuelle Bodenrichtwert herangezogen.
Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie in Bayern keinen Bodenrichtwert !
Siehe hierzu https://www.grundsteuer.bayern.de/
Derzeitiger Stand ist die Ermittlung zum 01.01.2024. Diese Richtwerte gelten ab 01.01.2024 bis 31.12.2025.
weitere Information zur Veröffentlichung:
Die Richtwerte zum 01.01.2024 wurden Ende Juni 2024 den Gemeinden für ihr Gemeindegebiet zugeschickt und werden dort für einen Monat veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen die Bodenrichtwertkarten nicht versenden oder einen Einzelrichtwert schriftlich mitteilen können. Die Weitergabe der Richtwerte ist grundsätzlich kostenpflichtig und kann nur über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss erfolgen.
Die Bodenrichtwertauskunft ist kostenpflichtig.
Wir weisen darauf hin, dass keine kostenfreien telefonischen Auskünfte gegeben werden.
Wir bitten Sie für Ihre Anfrage den Internetdienst www.boris-bayern.de zu nutzen (Richtwerte ab 2016 /2018 /2020 /2022/01.01.2024).
Über den Internetdienst www.boris-bayern.de haben Sie zudem die Möglichkeit eine Dauerauskunft zu beantragen.
Sie können die Richtwertanfrage auch unter Verwendung des Antragsvordruckes per Email an die Geschäftsstelle Gutachterausschuss, gutachterausschuss@lra-ebe.de senden.
Die Zusammenstellung der Richtwerte des gesamten Landkreises erhalten Sie ausnahmensweise digital im pdf-Format. Eine Versendung in Papierform erfolgt nicht.
Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, verwenden Sie bitte für Ihre Email-Korrespondenz immer unsere Funktionsadresse
gutachterausschuss@lra-ebe.de
Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes kann die Bodenrichtwertauskunft auch über das BayernPortal beantragt werden.
Kostenfreie telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Anforderung über gutachterausschuss@lra-ebe.de oder www.boris-bayern.de (siehe Bemerkungen).
Gebühren gem. Art. 6 Kostengesetz i.V.m. Tarif 2.I.1.1.8 Kostenverzeichnis in aktueller Fassung.
Ab dem 01.07.2024 fallen folgende Kosten an:
- Richtwertauskunft, Einzelrichtwert der Richtwertzone für je angefordertes Bezugsgrundstück und Stichtag:
- über die Geschäftsstelle: € 40,00
- über Boris Bayern: € 35,00
- Dauerauskunft ab Stichtag 01.01.2024 (nur über Boris-Bayern):
€ 350,00 -
Richtwertliste zum 31.12.2016 einschließlich Lagepläne: € 110,00
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Richtwertliste zum 31.12.2018 einschließlich farbige Lagepläne: € 170,00
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Richtwertliste zum 31.12.2020 einschließlich farbige Lagepläne: € 190,00
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Richtwertliste zum 01.01.2022 einschließlich farbige Lagepläne: € 200,00
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Richtwertliste zum 01.01.2024 einschließlich farbige Lagepläne: 300,00 €
Anforderung bei Geschäftsstelle Gutachterausschuss, gutachterausschuss@lra-ebe.de - Marktbericht 2023: € 50,00 über Geschäftsstelle Gutachterausschuss oder www.boris-bayern.de
Bei Abruf über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss verwenden Sie bitte den Anforderungsvordruck.
§ 196 BauGB i.V.m der Gutachterausschussverordnung und der Bodenrichtwertrichtlinie
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 547 | 08092 823 9547 | 2.17 | regina.weindl@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung