Veranstaltungen, Wallfahrten
- Antrag
- Lageplan
- Versicherungsnachweis
- Verpflichtungserklärung Veranstalter
- Verpflichtungserklärung Stadt/Markt/Gemeinde
Es wird darauf hingewiesen, dass erst nach Vorlage aller Unterlagen eine Bearbeitung des Antrages erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands innerhalb eines Gebührenrahmens festgesetzt wird. Als Anhaltspunkt sei beispielsweise genannt, dass für eine durchschnittliche Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund mit Absicherung durch Polizei, Feuerwehr oder THW 80,00 € erhoben werden.
Information zum Maibaumtransport
Wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt, die nicht gesperrt ist, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie ein TÜV-Gutachten nach der Brauchtumsverordnung benötigen.
Sollte die Kurvenlaufeigenschaft nicht eingehalten sein, so muss eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Filke, Tel.: 08092/823564.
- Antrag Veranstaltung
- Wallfahrt
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Verpflichtungserklärung Stadt, Markt Gemeinde
für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
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Verpflichtungserklärung Veranstalter
für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
- zAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 Abs. 2 StVO (mit BayernID)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 196 | 08092 823 9196 | U.44 | inge.haringer@lra-ebe.de | |
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08092 823 645 | 08092 823 9645 | U.42 | angelika.huber@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.