Kommunale Kläranlagen

Die Gemeinden kommen ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung in der Regel durch Bau und Betrieb eigener Kläranlagen nach oder schließen sich zu Zweckverbänden zusammen (im Landkreis Ebersberg gehören die Gemeinden Forstinning und Hohenlinden zum Abwasserzweckverband Erdinger Moos, die Gemeinden Vaterstetten, Zorneding, Poing, Pliening, Markt Schwaben, Anzing, Egmating, Oberpframmern zum gKu VE München-Ost).

Die Einleitung des in einer Kläranlage gereinigten Wassers in ein Gewässer bedarf  der wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt; große Kläranlagen müssen zusätzlich in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden.

Für die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Gewässer haben die Gemeinden eine Abwasserabgabe zu entrichten.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Auernhammer, Helmut
08092 823 712 08092 823 9712 4.16
Kontakt
Zimmer: 4.16
Telefon: 08092 823 712
Fax: 08092 823 9712
Anschrift
85560 Ebersberg
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Kommunale Kläranlagen

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg