Ganztagsbetreuung
Die offene Ganztagsschule bzw. Ganztagsbetreuung bietet im Anschluss an den Vormittagsunterricht verlässliche und grundsätzlich kostenfreie Betreuungs- und Bildungsangebote für die von Ihren Eltern angemeldeten Schülerinnen und Schüler an. Die Schule sucht sich einen Kooperationspartner, behält aber die Verantwortung für die Erfüllung der Aufsichtspflicht. Die Anmeldung der Schüler durch die Erziehungsberechtigten ist für das Schuljahr verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme für mindestens 6 Wochenstunden an mindestens zwei Nachmittagen. Die optionalen schulischen Angebote umfassen neben einer kostenpflichtigen Mittagsverpflegung, verschiedenartige Freizeit- oder Förderangebote und Hausaufgabenbetreuung.
Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:
- Mittagsverpflegung
- Hausaufgabenbetreuung
- unterrichtliche Fördermaßnahmen
- sportliche, musische und gestalterische Aktivitäten.
Eine gebundene Ganztagsbetreuung (Ganztagsklasse) setzt voraus, dass
- ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4 Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler für das gesamte Schuljahr verpflichtend ist.
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die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen und der Unterricht in einer Ganztagsklasse erteilt wird.
- in einem rhythmisierten Tagesablauf der Pflichtunterricht in der Regel auf Vormittag und Nachmittag verteilt ist. Unterrichtsstunden wechseln mit Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen ab.
In der gebundenen Ganztagsschule werden überwiegend Lehrkräfte eingesetzt. Dazu kommen auch externe Kräfte, etwa für die Betreuung in der Mittagszeit sowie für Freizeitgestaltung, Berufsorientierung etc.. Entscheidendes Kriterium für die Genehmigung ist die Qualität des pädagogischen Ganztagskonzeptes, das von Schulleitung und Kollegium – individuell ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler vor Ort – erarbeitet wird. Der Aufbau eines gebundenen Ganztagszuges erstreckt sich über mehrere Schuljahre, so dass in jedem Schuljahr eine zusätzliche gebundene Ganztagsklasse eingerichtet werden kann. Die Einrichtung von Ganztagsklassen führt zu keiner höheren Zahl von Klassen in der betreffenden Jahrgangsstufe. Die Wahlfreiheit der Schüler bzw. der Eltern zwischen Ganztags- und Halbtagsschule muss gewährleistet bleiben.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 442 | 08092 823 9442 | U.60 | Brigitte.Bauer@lra-ebe.de | |
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Landratsamt Ebersberg
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