Information der Öffentlichkeit

An dieser Stelle kommt das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde seinen verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und Bekanntgabepflichten nach. Die Veröffentlichungen erfolgen zeitweise und/oder werden regelmäßig aktualisiert.

Dazu gehören z.B.:

  • Bekanntmachung über die Auslegung der Antragsunterlagen im förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) 
  • Bekanntmachung von Entscheidungen im förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG
  • Bekanntgaben nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
  • Bekanntgabe über die Feststellung des Vorliegens einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung von „Negativen Vorprüfungen des Einzelfalls“ nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

Bei Vorhaben, für die nach den Bestimmungen des UVPG eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist, stellt das Landratsamt Ebersberg als zuständige Genehmigungsbehörde fest, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht.
Die Feststellung des Ergebnisses dieser Vorprüfung ist der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Dabei werden die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 des UVPG angegeben. Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht (Negative Vorprüfung), geht sie auch darauf ein, welche Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder welche Vorkehrungen für diese Einschätzung maßgebend sind.

Das Ergebnis einer negativen Vorprüfung wird nur noch im UVP-Portal Bayern veröffentlicht.

Die Bekanntmachung von Unterlagen bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (IE-RL) erfolgt hier.

Soweit zusätzlich Bekanntmachungen oder Veröffentlichungen im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg vorgeschrieben sind (amtliche Bekanntmachungen), finden sich diese in den weiter unten aufgeführten Links.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Knoll, Jan-Lukas
08092 823 186 08092 823 9186 U 19
Kontakt
Zimmer: U 19
Telefon: 08092 823 186
Fax: 08092 823 9186
Anschrift
85560 Ebersberg
Neudecker, Franz
08092 823 183 08092 823 9183 U.25
Kontakt
Zimmer: U.25
Telefon: 08092 823 183
Fax: 08092 823 9183
Anschrift
85560 Ebersberg
Will, Martina
08092 823 370 08092 823 9370 U.25
Kontakt
Zimmer: U.25
Telefon: 08092 823 370
Fax: 08092 823 9370
Anschrift
85560 Ebersberg

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg