Landkreispass mit IsarCardS

Im Landkreis Ebersberg wird hilfeberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern künftig das neue Sozialticket angeboten. Es orientiert sich mit gestaffelten Preisen an den sieben Tarifzonen. Auf Antrag und Nachweis der Berechtigung wird ein sogenannter „Landkreispass“ ausgestellt, mit dem an den Fahrkarten-Verkaufsstellen ein vergünstigtes Monatsticket erworben werden kann.

Landkreispass für den Landkreis Ebersberg

Mit Einführung der neuen MVV-Tarifstruktur ab 15.12.2019 gibt es erstmals ab 01.12.2019 im Landkreis Ebersberg einen Landkreispass für Hilfeempfänger. 

Was ist der Landkreispass?

Der Landkreispass bietet hilfeberechtigten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreises Ebersberg die Möglichkeit ab 01.01.2020 die MVV IsarCard S (vergünstigtes Sozialticket) zu erwerben.

So kostet damit z. B. die IsarCardS Landkreis Ebersberg zur Benutzung der Verkehrsmittel im MVV je nach Tarifzone zwischen 27,90 und 55,00 €  (Tarifstand 2023) monatlich. (55,00 € entspricht einer Benutzung aller Zonen M-6).

Weiter Informationen erhalten Sie unter folgenden Link.

Wer kann den Landkreispass beantragen?

Den Landkreispass können Personen beantragen, die dass 15. Lebensjahr vollendet und Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Ebersberg haben sowie

eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII
  • Leistungen nach §§ 2,3 Asylbewerberleistungsgesetz

oder tätig sind:

  • im Bundesfreiwilligendienst oder 
  • in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, ihren Dienst ableisten.

Wie lange ist der Landkreispass gültig?

Der Landkreispass ist je nach Berechtigtengruppe 12 Monate ab Antragstellung oder bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes gültig und muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Wie beantrage ich den Landkreispass?

Sie erhalten den Landkreispass persönlich im Bürgerservice des Landratsamtes Ebersberg, Eichtalstr. 5, 85560 Ebersberg gegen Vorlage Ihrer Ausweispapiere und der Anspruchsvoraussetzung (z.B. Bescheid des Jobcenters).

Alternativ können Sie Ihren Landkreispass auch online über das Bürgerserviceportal 

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrebersberg beantragen.  

Für die Ausstellung Landkreispass entstehen keine Kosten.

Die IsarCard S Landkreis Ebersberg (Sozialticket)

Wann ist die IsarCard S LandkreisEbersberg gültig?

Die IsarCard S ist jeweils für einen Kalendermonat gültig. Sie gilt nicht Montag bis Freitag 6.00 und 9.00 Uhr.

Diese Sperrzeit gilt auch in den Schulferien, jedoch nicht an Feiertagen und am 24.12. und 31.12.

Wo ist die IsarCard S Landkreis Ebersberg gültig?

Die IsarCard S Landkreis Ebersberg wird für das MVV-Gesamtnetz oder aber auch für verschiedene Zonen angeboten.

Was kostet die IsarCard S Landkreis Ebersberg?

IsarCard S Landkreis Ebersberg

(ab 01.01.2020/ Tarifstand 15.12.19)

Je nach MVV-Zonen M, M1-M6 zwischen 26,90 und 53,-- €.

Wer kann mitgenommen werden?

Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen kostenlos mitfahren. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal drei.

Welche Unterlagen müssen bei Fahrten im MVV mitgeführt werden?

Bei einer Fahrkartenkontrolle muss der gültige Landkreispass zusammen mit der IsarCardS und ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden, sonst wird ein erhöhtes Beförderungsgeld von 60,-- € erhoben.

Auch Fahrten innerhalb der Sperrzeit werden mit einem Bußgeld von 60,-- € bestraft.

Wo ist die IsarCard S Landkreis Ebersberg erhältlich?

Auf dem Landkreispass ist eine Kontrollnummer angegeben, die Sie beim Kauf der Monatskarte dem Verkäufer mitteilen oder am Automaten eingeben.

  • in MVV Regionalbussen mit Fahrscheindrucker
  • an MVG Automaten und U-Bahnhöfen
  • an Automaten an S-Bahnhöfen
  • bei DB Verkaufsstellen und MVG Kundencentern
  • bei Automaten und Kundencentern von Meridian und BOB
  • bei Verkaufsstellen, wie z.B. Kiosken

Information zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Landratsamt Ebersberg

Das Landratsamt Ebersberg veröffentlicht auf der Homepage www.LRA-EBE.de/datenschutz

alle Informationsblätter zum Datenschutz nach Art 12 und 13 DSGVO.

Diese Informationenblätter sind nach Fachbereichen/ Themen aufgelistet. Sie können dort nachlesen, wie genau Ihre persönlichen Daten im Landratsamt Ebersberg verarbeitet werden.

Um zu den Informationsblättern gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung zu gelangen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: www.lra-ebe.de.......

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