Tierseuchenrecht
Allgemeine Informationen des Veterinäramtes
Das Tierseuchenrecht untergliedert sich in
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierische Nebenprodukte
- Tier- und Warenverkehr.
Ziel der Tierseuchenbekämpfung ist es, eine anzeigenpflichtige Tierseuche oder eine auf den Menschen übertragbare Erkrankung (Zoonose) rasch und effektiv an einer weiteren Ausbreitung zu hindern und schließlich wieder einzudämmen. Dabei arbeiten wir eng mit den praktizierenden Tierärzten zusammen.
Dem Veterinäramt obliegt die Organisation und fachliche Mitwirkung bei staatlich angeordneten Seuchenbekämpfungsverfahren.
Im Fall von Beihilfe-, Zuschuss- und Entschädigungsfragen beraten wir betroffene Tierhalter und prüfen die Anträge vor Weiterleitung an die Bayerische Tierseuchenkasse auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Wichtiger HINWEIS:
Wer Rinder, Schweine, Schafe , Ziegen , Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln halten will, hat seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der gehaltenen Tiere, Ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen (siehe Anmeldeformular Nutztierhaltung bei Downloads/Formulare).
Zusätzlich muss der Betrieb beim zuständigen Landwirtschaftsamt angezeigt und eine Betriebsnummer beantragt werden (siehe Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer bei Downloads/Formulare).
Dies gilt audrücklich für alle Tierhalter, egal ob Hobbyhaltung oder Neben-bzw. Haupterwerb.
Zur Verhinderung einer Einschleppung oder Weiterverbreitung von Tierseuchen überwacht das Veterinäramt den nationalen, innergemeinschaftlichen und Drittlandverkehr mit Tieren, Samen, Embyronen und Erzeugnissen tierischer Herkunft. Dazu gehört u.a. die Kontrolle der Tiere auf Seuchenfreiheit und die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen sowie die Benachrichtigung der Überwachungsbehörden des jeweiligen Bestimmungsortes. Dies sind gebührenpflichtige Tätigkeiten.
Mit Hilfe verschiedener Datenbanken wird der Weg von Tieren und Waren überwacht. Damit können beim Auftreten von Tierseuchen mögliche Ansteckungswege nachverfolgt und betroffene Betriebe schneller ermittelt und gewarnt werden.
Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen (Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance bzw. Kontrollen aufgrund Beschwerden oder sonstiger Hinweise) in landwirtschaftlichen Betrieben, Hobbyhaltungen und bei Viehhändlern wird die Verordnungskonforme Kennzeichnung von Rindern, Schweinen , Schafen und Ziegen überwacht.
Das Fachrecht gilt auch für Hobbyhalter, die keine Prämienempfänger sind.
Um eine ordnungsgemäße Entsorgung verendeter Tiere, von Tierkörperteilen und Erzeugnissen tierischer Herkunft sicherzustellen, überwacht das Veterinäramt die Beseitigung bzw. Verarbeitung dieser sog. Tierischen Nebenprodukte. In diesem Rahmen werden z..B. Biogasanlagen begutachtet, Betreiber derartiger Anlagen – oder Bürger, die es werden wollen- beraten und Stellungnahmen abgegeben.
Hersteller von Katzen- und Hundefutter , die tierische Nebenprodukte verarbeiten, unterliegen ebenso der Zulassungspflicht wie z.B. technische Anlagen, Zwischenbehandlungs- und Lagerbetriebe.
Beförderer tierischer Nebenprodukte müssen sich registrieren lassen.
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Allgemein: Konditionalität - Informationen ab 01.01.2024 Broschüren und Checklisten
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Allgemein: Landesverband Bayerischer Schafhalter e. V.
- Allgemein: LKV - Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V.
- Allgemein: Reiseverkehr mit Heimtieren
- Anleitung für Unternehmen zur Benutzer- und Unternehmensverwaltung in TRACES NT
- Bienen : Belegstelle Sauschütt Ausnahmegenehmigung - Stand Mai 2021
- Bienen: Information Gesundheitszeugnis Belegstelle Sauschütt Stand Mai 2021
- Bienen: Merkblatt zur Meldepflicht von Bienenvölkern
- Geflügel: Merkblatt für kleine Geflügelhaltungen
- Geflügelpest; Allgemeinverfügung vom 20.10.22
- Geflügelpest-Aufhebung der Allgemeinverfügung 2023.pdf
- Rind : Änderung AV 2016 Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
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Rind: Leitfaden zur Erstellung von Untersuchungsanträgen in der HI-Tier
Hinweise für praktizierende Tierärzte und Tierbesitzer
- Rind Monitoring-Untersuchungen ab 2024
- Rind: Allgemeinverfügung vom 10.05.21 über Anordnung eines Impfverbotes gegen die Infektion mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD)
- Rind: Allgemeinverfügung zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom 10.06.2016
- Rind: HIT Eingabehilfe Tierärzte; Blauzungenkrankheit, Freiwillige Impfung gegen BT
- Rind: HIT Eingabehilfe Tierhalter für Blauzungenkrankheit, Freiw. Impfung gegen die BT
- Schwein: Merkblatt Aujeszkysche Krankheit für Jäger (Stand Mai 2021)
- Schwein: Merkblatt Aujeszkysche Krankheit für Schweinhalter (Stand Mai 2021)
- Schwein: Merkblatt für Haltung von Schweinen - Kleinsthaltungen
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