Wasserschutzgebiete im Landkreis Ebersberg
Wasserschutzgebiete sollen gewährleisten, dass – über den allgemein geltenden flächendeckenden Grundwasserschutz hinaus – im Einzugsbereich der Wasserversorgung Maßnahmen unterbleiben, die eine Gefährdung des Grundwassers mit sich bringen können (z.B. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Verkehr, Abfallbeseitigung, Abwasserversickerung, Überdüngung, Gülleausbringung, Kiesabbau, Besiedelung) oder diese so erfolgen, dass eben eine Beeinträchtigung des Grundwassers zuverlässig unterbleibt. Die Bemessung der Schutzgebiete hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie z.B. Entnahmemenge, Untergrundverhältnisse, Grundwasserfließrichtung usw.; für den unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ermittelten Bereich muss zunächst geklärt werden, ob bereits vorhandene Nutzungen mit dem erforderlichen Trinkwasserschutz vereinbar sind und anschließend geprüft werden, welche Handlungsbeschränkungen im jeweiligen Gebiet zum Schutz des Grundwassers erforderlich sind.
Schutzgebiete sind in der Regel unterteilt in drei Zonen:
Fassungsbereich (Zone I):
Er soll die Wassergewinnungsanlage und ihre Umgebung vor jeglicher Verunreinigung schützen; es ist deshalb in der Regel umzäunt und darf nur vom Träger der Wasserversorgung betreten werden.
Engere Schutzzone (Zone II):
Sie stellt zusätzlich den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher und umfasst das Gebiet, von dessen äußerer Grenze das Grundwasser bis zum Erreichen der Fassung 50 Tage benötigt.
Weitere Schutzzone (Zone III):
Sie bietet im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage Schutz vor schwer abbaubaren Verunreinigungen, zum Beispiel durch Chemikalien. Sie ermöglicht auch eine ausreichende Reaktionszeit bei Unfällen. In großen Wasserschutzgebieten kann die Weitere Schutzzone (Zone III) in eine Zone IIIA und eine Zone IIIB aufgeteilt werden, in der dann unterschiedliche Gebote und Auflagen gelten.
Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt durch Verordnung festgesetzt; jedem Verordnungserlass geht ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem auch die betroffenen Grundstückseigentümer Gelegenheit haben, ihre Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Anzing
- Anzinger Forst
- Aßling
- Baiern
- Bruck
- Ebersberg
- Ebersberger Forst
- Eglhartinger Forst
- Egmating
- Emmering
- Frauenneuharting
- Glonn
- Grafing b. München
- Kirchseeon
- Markt Schwaben
- Moosach
- Oberpframmern
- Pliening
- Steinhöring
- Vaterstetten
- Zorneding
- Zus.: im Ldkr.-EBE festgesetzte Wasserschutzgebiete anderer Landratsämter (landkreisübergreifend)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 184 | 08092 823 9184 | U.13 | margit.baumann@lra-ebe.de | |
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08092 823 486 | 08092 823 9486 | U.13 | ewald.kroiss@lra-ebe.de | |
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