Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm -Wald-

Der Freistaat Bayern gewährt für Waldumweltmaßnahmen und die naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Wäldern im Sinn des Art. 2 BayWaldG Zuwendungen.

Es können zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert werden:

- Erhalt und Verbesserung von Stockausschlagswäldern

- Erhalt und Schaffung von lichten Waldstrukturen

- Erhalt von Alt- bzw. Biotopbäumen

- Belassen von Totholz

- Erhalt von Biberlebensräumen

- Nutzungsverzicht

 

Bewilligungsbehörde ist das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF).

 

Vor Antragstellung berät Sie unser Mitarbeiter gerne unter der genannten Telefonnummer. 

Ansprechpartner

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Probul, Norbert
08092 823 191 08092 823 9191 Sparkassengebäude R-Nr. 244
Kontakt
Zimmer: Sparkassengebäude R-Nr. 244
Telefon: 08092 823 191
Fax: 08092 823 9191
Anschrift
85560 Ebersberg

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
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