Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm -Wald-
Der Freistaat Bayern gewährt für Waldumweltmaßnahmen und die naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Wäldern im Sinn des Art. 2 BayWaldG Zuwendungen.
Es können zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Erhalt und Verbesserung von Stockausschlagswäldern
- Erhalt und Schaffung von lichten Waldstrukturen
- Erhalt von Alt- bzw. Biotopbäumen
- Belassen von Totholz
- Erhalt von Biberlebensräumen
- Nutzungsverzicht
Bewilligungsbehörde ist das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF).
Vor Antragstellung berät Sie unser Mitarbeiter gerne unter der genannten Telefonnummer.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 191 | 08092 823 9191 | Sparkassengebäude R-Nr. 244 | Norbert.Probul@lra-ebe.de | |
Kontakt
Zimmer: Sparkassengebäude R-Nr. 244
Telefon: 08092 823 191
Fax: 08092 823 9191
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Landratsamt Ebersberg
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