Ökoflächenkataster-Ausgleichsflächen
Seit Mitte der achtziger Jahre steigt die Zahl der Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie der Ankaufs-/Pachtflächen für Naturschutzzwecke stetig an. Nur durch eine zentrale Erfassung können sie flurstücksbezogen und landesweit in Biotopverbundsysteme integriert werden. Das Ökoflächenkataster (ÖFK) ist ein Verzeichnis ökologisch bedeutsamer Flächen. Im ÖFK werden Ausgleichs- und Ersatzflächen, zu Naturschutzzwecken mit öffentlicher Förderung angekaufte oder dinglich gesicherte Grundstücke und sonstige ökologisch bedeutsame Flächen zentral erfasst. Hierzu übermitteln die zuständigen Behörden dem Bayerischen Landesamt für Umwelt die Flächen mit den erforderlichen Angaben.
Die untere Naturschutzbehörde ist nicht nur für die Übermittlung der Daten zuständig sondern betreut die Ausgleichsmaßnahmen auch fachlich.
Was sind Ausgleichsflächen?
Ausgleichs- und Ersatzflächen resultieren aus der Eingriffsregelung des BNatSchG. Es sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, mit denen unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen sind bzw. die die durch den Eingriff gestörten Funktionen des Naturhaushaltes oder Werte des Landschaftsbilds in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum möglichst gleichartig gewährleisten (Ersatzmaßnahmen). Der Zweck der Eingriffsregelung ist es, für einen Mindestschutz von Natur und Landschaft zu sorgen.
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
Seit 1. Januar 2001 sind die Gemeinden in ganz Bayern dazu verpflichtet, bei der Ausweisung neuer Baugebiete für entsprechende Ersatz- und Ausgleichsflächen zu sorgen, welche die ökologische Kompensation des verbauten Areals übernehmen sollen.
Dazu ist eine eingehende Prüfung des Baugebietes durch die Untere Naturschutzbehörde nötig, wobei der ökologische Wert, sowie der Tier- und Pflanzenbestand der Baufläche erfasst wird.
Mithilfe dieser Informationen kann dann eine entsprechende Ausgleichsfläche ermittelt werden.
Als Anleitung für die Eingriffsregelung wird den Gemeinden der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ vorgeschlagen. Die Eingriffsregelung gibt Auskunft über die betroffenen Schutzgüter (z.B. Natur und Landschaft, Mensch, Kulturdenkmäler etc.) und zeigt die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf. Die Gemeinden sind für die Übermittlung ihrer Ausgleichsflächendaten an das Landesamt für Umwelt zur Aufnahme in das Ökoflächenkataster zuständig.
Ansprechpartner
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08092 823 221 | 08092 823 9221 | Sparkassengebäude R-Nr. 238 | Gabriele.Haber@lra-ebe.de | |
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