Sachgebiet 30: Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle ist Teil der überörtlichen öffentlichen Finanzkontrolle auf der Ebene der Kommunen, ihrer Einrichtungen und Betriebe. Die Mitarbeiter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weisungsunabhängig und verstehen sich als Partner der Kommunen.

Jedes Jahr werden die Haushalte sowie Nachtragshaushalte und Wirtschaftspläne der Landkreisgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Volksschulverbände, Zweckverbände und Eigenbetriebe begutachtet.

Bei den Gemeinden mit kameraler Buchführung und unter 5.000 Einwohnern sowie bei kameral buchenden Verwaltungsgemeinschaften und selbstverwalteten Zweckverbänden finden durch uns regelmäßig überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfungen statt. Körperschaften mit über 5.000 Einwohnern oder doppischer Buchführung werden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband überörtlich geprüft.

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Landratsamt Ebersberg

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